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...schon gewusst...?
Grundsätzlich haben Unfallopfer Anspruch auf Wiederherstellung des vor dem Schadenseintritt
bestehenden Zustandes (kompletter Vermögensschutz) einschließlich der Rechtsanwaltskosten,
die zur Durchsetzung dieses Anspruches entstehen.
Auch wenn die Haftungslage völlig eindeutig ist, steht Ihnen
wahrscheinlich mehr Geld zu, als Ihnen bewusst ist.
Daher sollte jede Schadensabwicklung nur mit Rechtsanwalt erfolgen, denn...
1. Datenschutz
Der Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hält
Ihre persönlichen Daten geheim, insbesondere Ihre Bankdaten
durch Führung eines Anderkontos.
2. Interessenvertretung
Der Anwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen, die
darin bestehen, eine möglichst schnelle und umfassende
Regulierungsleistung zu erhalten.
3. Kostenfreiheit
Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens und müssen vom
Schädiger ersetzt werden.
4. Rechtsdurchsetzung
Bei zögerlicher Regulierung hat nur der Anwalt das
Druckmittel der Mahnung und der Klageerhebung.
5. Effektivität
Nur der Anwalt weiß, was Ihnen zusteht und wie Ihre
Ansprüche gründlich und zeitnah durchgesetzt werden können.
6. Alles aus einer Hand
Der Anwalt macht auch alle Nebenansprüche wie
Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden,
Fahrtkostenerstattungen, Lohnfortzahlung, Schadensrenten
etc. für Sie geltend.
7. Qualifikation
Nur der Anwalt ist der qualifizierte und der einzig
staatlich legitimierte Fachmann in allen Rechtsfragen rund
um das komplexe Rechtsgebiet der "Schadenregulierung".
Und so einfach geht das:
Anliegenden
Unfallaufnahmebogen
online ausfüllen und absenden.
Sodann noch Vollmacht & Mandatsbedingungen & ggfs.
Unfallskizze & ggfs. Schweigepflichtentbindungs-erklärung
ausdrucken, ausfüllen, unterzeichnen und uns per Fax, per
E-Mail oder per Post zuleiten.
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